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Mindestlohn für pädagogisches Personal für 2018 beschlossen

Veröffentlicht von () am 04.12.2017
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 Am 22.11.2017 wurde der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit nach dem AEntG im Bundeskabinett behandelt und genehmigt. Nunmehr ist das BMAS gehalten, die entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen. Diese soll kurzfristig im Bundesanzeiger erscheinen ebenso wie die auf § 185 SGB III beruhende Rechtsverordnung zum vergabespezifischen Mindestlohn. Hierdurch wird erstmalig erreicht, dass alle Anbieter arbeitsmarktdienstlicher Dienstleistungen nach SGB II/III diesen Mindestlohn anzuwenden haben. Das gilt für alle Maßnahmen, die nach dem 24.07.2017 vertraglich gebunden bzw. optional verlängert wurden. Keine Gültigkeit hat die Rechtsverordnung für Verträge, die vor dem genannten Datum geschlossen wurden und für Gutschein-Maßnahmen.

Zuletzt geändert am: 04.12.2017 um 10:37

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Regional-Treff Dresden

Datum und Uhrzeit
26.02.2019 (15:00 Uhr)
Ende
26.02.2019 (17:00 Uhr)
Referent
Herr Holm Zimmermann, LASUB, Referat 22
Kategorie
Termine

1. Stand der schulischen Inklusion in Sachsen und Aufbau von Kooperationsverbünden
Gesprächspartner: Herr Holm Zimmermann, LASUB, Referat 22:
Qualitätsentwicklung für das System Schule

2. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes
Herr Norbert Rokasky, Vorstandsvorsitzender VSBI

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Ort: Akademie für Wirtschaft und Verwaltung GmbH Dresden, Güntzstr. 01, 01069 Dresden ( Blochmannstraße Parkmöglichkeit)
 

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